Mediendaten unterliegen generell dem Urheberrecht. Um nicht gegen dieses zu verstoßen, z.B. wenn wir nicht zweifelsfrei sagen können, ob das Bild von uns stammt bzw. wir nicht der Fotograf oder Urheber sind, ist es notwendig über die in den et4 Mediendaten integrierte Freigabe-Prozedur zu starten. Die Prozedur an sich, wird ausgeführt, sobald wir die Angaben im Register Freigabe ausgefüllt haben und schließlich das Bild in et4 durch den Button Speichern hochladen.
In das Feld "Freigabe durch" setzen wir die Email Adresse des uns bekannten Urhebers ein.
In "Name des Absenders" geben wir uns als Redakteur der betreffenden Touristinfo zu erkennen.
Die restlichen beiden Felder Freigabestatus und Freigabedatum sind nicht editierbar. Diese werden automatisch gefüllt und informieren uns über den Status der Freigabe.
Hiermit wäre das Formular komplett ausgefüllt und schließen nun den Upload der neuen Mediendatei mit einem Klick auf Speichern ab.
Was passiert nun mit der Freigabe, während wir in et4 weiterarbeiten?
Nachdem wir das Bild hochgeladen haben, wird an die Urheber-Adresse eine automatisch generierte Email geschickt, in der er über eine anstehende Publizierung seines Fotos informiert wird. Die Nachricht enthält zudem einen Link, der zu dem betreffenden Bild führt. Auf dieser Seite entscheidet dann der Urheber per Knopfdruck über die Freigabe der Mediendatei. Wird das Bild freigegeben, so steht in diesem Moment eine Veröffentlichung auf den verschiedenen Internetplattformen nichts mehr im Wege und wird angezeigt. Andernfalls wird das betreffende Bild in et4 mit einem roten Rahmen umrandet, was den et4 Redaktueren unmissverständlich verbietet, dieses Bild im Internet zu publizieren. Die Gastgebermodule erkennen die nicht freigegebene Bilder und zeigen diese nicht an.